Benötigt Ihr Mitarbeiter in Belgien eine einzige Arbeitserlaubnis?
Arbeidskaart.be ist Ihr Partner, um sich im Dschungel der Genehmigungsverfahren zurechtzufinden. Reduzieren Sie die Kosten für die Einstellung internationaler Fachkräfte und steigern Sie den Erfolg Ihrer Personalbeschaffung.
Nützliche Informationen
Was ist eine Einzelgenehmigung?
Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das Staatsangehörigen von Nicht-EU-/EWR-Ländern das Recht einräumt, sich länger als 90 Tage in Belgien aufzuhalten und zu arbeiten. Dies ist ein entscheidender Schritt, um herausragende Talente aus aller Welt für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis von bis zu 90 Tagen ein spezielles Verfahren gilt.
Welche anderen Bezeichnungen sind gebräuchlich?
Andere Bezeichnungen sind beispielsweise „Arbeitserlaubnis“ und „Kombinationserlaubnis“. Diese Begriffe beziehen sich im Wesentlichen auf denselben Prozess und dasselbe Konzept.
Wer braucht es?
- Belgische Arbeitgeber, die bereit sind, einen Nicht-EU-Bürger in ihrem Unternehmen einzustellen.
- Ausländische Arbeitgeber entsenden einen ihrer Mitarbeiter zu einem Einsatz nach Belgien.
- Grundsätzlich benötigen Nicht-EU-/EWR-Bürger eine Arbeitserlaubnis für Belgien. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, wie z. B.: Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern, Studierende an belgischen Hochschulen und Inhaber einer Daueraufenthaltskarte. Sprechen Sie mit unserem virtuellen Assistenten auf unserer Website, um herauszufinden, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Wie bewerbe ich mich?
Der Bewerbungsprozess kann eine Herausforderung darstellen, angefangen bei der Definition der zutreffenden Kategorie.
Hier ein allgemeiner Überblick über die erforderlichen Schritte:
- Die zutreffende Kategorie definieren
- Sammeln und bereiten Sie die erforderlichen Dokumente entsprechend der in Schritt 1 definierten Kategorie vor.
- Zahlen Sie die gesetzliche Gebühr der belgischen Einwanderungsbehörde (diese ändert sich in der Regel jährlich).
- Beantragen Sie über die Regierungsplattform eine nationale Telefonnummer für Ihren Mitarbeiter.
- Reichen Sie einen Antrag über die Regierungsplattform ein.
Welche Regeln und Vorschriften gelten?
Die belgische Regierung hat strenge Regeln und Vorschriften für Arbeitsgenehmigungen erlassen, um einen fairen Wettbewerb auf dem belgischen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Hier einige wichtige Punkte:
- Kenntnisse und Qualifikationen: Die Kenntnisse und Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen müssen für die Stelle relevant sein und den Anforderungen des belgischen Arbeitsmarktes entsprechen.
- Gehaltsanforderungen: Das angebotene Gehalt muss den Mindestlohnstandards entsprechen und mit der Vergütung für vergleichbare Positionen in Belgien im Einklang stehen.
- Aufenthaltsdauer: Die Dauer hängt von den jeweiligen Umständen der Beschäftigung ab.
- Priorität für EU-Bürger: Der Schwerpunkt liegt auf der Beschäftigung belgischer und EU/EWR-Staatsangehöriger. Daher werden Arbeitserlaubnisse der allgemeinen Kategorie nur dann erteilt, wenn keine geeigneten einheimischen Kandidaten zur Verfügung stehen.
Wer kann einen Antrag einreichen?
Nur Arbeitgeber und ihre Bevollmächtigten (mit rechtmäßigem Wohnsitz in Belgien) können einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis in Belgien stellen und einreichen. Ausländische Arbeitnehmer reichen die erforderlichen Dokumente lediglich beim Arbeitgeber ein.
Hinweis: Nach einer gewissen Zeit können Arbeitnehmer selbst eine Arbeitserlaubnis ohne feste Gültigkeitsdauer beantragen, die es ihnen erlaubt, für jeden Arbeitgeber auf belgischem Gebiet zu arbeiten.
Welche Dokumente werden üblicherweise für einen Antrag benötigt?
Die für einen Antrag erforderlichen Unterlagen umfassen in der Regel solche sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber.
Vom Mitarbeiter:
- ein Reisepass;
- ein ärztliches Attest;
- ein Strafregister.
Vom Arbeitgeber:
- ein Arbeitsvertrag
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Krankenversicherung
- Zahlungsnachweis der Anmeldegebühr
Die vollständige Liste der erforderlichen Dokumente kann je nach Kategorie der Arbeitserlaubnis und Beschäftigungsregion (Region Brüssel-Hauptstadt, Flandern und Wallonien) variieren.
Welche Dokumente stellen die belgischen Behörden nach Genehmigung Ihres Antrags aus?
Der Bescheid enthält sowohl Dokumente zum Arbeitsverhältnis als auch zum Aufenthalt. Die zuständige Region (Regionalbehörde, z. B. das Amt für Wirtschaftsmigration) stellt ein Genehmigungsschreiben mit einer Arbeitserlaubnis aus, die Ausländerbehörde stellt Anhang 46 oder Anhang 49 (Aufenthaltserlaubnis) aus. Diese Dokumente werden für die Beantragung eines Visums der Kategorie D und einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltskarte) benötigt.
Kategorien
Sich im Labyrinth der belgischen Arbeitsgenehmigungen zurechtzufinden, kann eine entmutigende Aufgabe sein.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen und Kategorien je nach Beschäftigungsregion (Brüssel, Flandern und Wallonien) unterschiedlich sein können.
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Kategorien von Arbeitserlaubnissen für:
- Hochqualifizierter Mitarbeiter;
- Führungskraft;
- Mangelberufe;
- Spezialisierter Techniker;
- Profisportler;
- Ein Künstler;
- Au Pair;
- Postdoktorand;
- Obligatorisches Praktikum für den postgradualen Abschluss;
- Praktikum bei einer staatlichen oder internationalen Institution;
- Berufsausbildung als Teil eines Kaufvertrags,
- Geistlicher einer anerkannten Religionsgemeinschaft;
- Europäische Blaue Karte;
- Ein Praktikant in einem multinationalen Konzern;
- Innerkonzernlicher Transferempfänger;
- Journalist;
- Beschäftigung im Rahmen eines internationalen Abkommens;
- Saisonarbeiter;
- Allgemeine Kategorie.
Der einfache Weg zum Einstieg

1.
Wählen Sie die einzelnen Genehmigungsdienste aus, die Sie benötigen.
2.
Bestellen Sie über unsere Webseite.
3.
Laden Sie die Dokumente über unser IT-Tool hoch.
4.
Wir prüfen die Dokumente und senden die Akte an die Behörden.
5.
Ihr Mitarbeiter erhält eine Einzelgenehmigung und ein Visum der Kategorie D und reist nach Belgien ein.
Unsere Dienstleistungen
Einzelgenehmigungen & mehr
Arbeitserlaubnisse & EU Blaue Karten
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen und EU Blue Cards.
Einzelgenehmigungen &
SHOW D
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Einzelgenehmigungen und VISA D für Ihre Mitarbeiter.
Erneuerung &
Limosa-Unterstützung
Sobald eine bestehende Arbeitserlaubnis oder die Blaue Karte EU verlängert werden muss, leiten wir dieses Verfahren ein. Ausländischen Arbeitgebern unterstützen wir bei den Limosa-Erklärungen.
Umzugshilfe
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer ersten Unterkunft für Ihren Mitarbeiter und unterstützen Sie bei praktischen Angelegenheiten nach seiner Ankunft in Belgien, wie beispielsweise der Eröffnung eines Bankkontos.
Was unsere Kunden über uns sagen


